Richtlinien
Termine und Stundenplan
**Die Waldspielgruppe dauert 2 1/2 resp. 5 Stunden, von 9 - 11.30/14 Uhr
An den schulfreien Tagen/ Feiertagen und in den Schulferien findet keine Waldspielgruppe statt.
(nähere Infos unter: baselland.ch/ferien)
Betreuung
Die Kinder werden auf achtsame Weise von einer erfahrenen Waldspielgruppenleiterin begleitet. Bei mehr als sechs Kindern ist eine zweite Betreuungsperson dabei. Es können maximal 12 Kinder in einer Gruppe aufgenommen werden. Die Leiterin ist mit Natel, Erste-Hilfe-Set, Regenblache und Isomatten ausgerüstet.
Kosten
Der Quartalsbeitag beträgt für die Vormittage Fr. 345.00, im ersten Spielgruppenquartal Aug./Sept. Fr.
Die Mittagessen vom Feuer werden separat mit Sfr. 30.- pro Mal verrechnet. Am Einfachsten geht das mit Barzahlung oder TWINT am jeweiligen Tag. Man meldet sein Kind jedes Mal an-oder ab und bezahlt nur bei tatsächlicher Anwesenheit des Kindes.
(Die Grundkosten setzten sich zusammen aus: Lohnkosten, gesetzliche Sozialbeiträge, Betriebshaftpflicht, Verbandsbeiträge, Unfallversicherung, Weiterbildung, Fachliteratur, Materialkosten, Administration).
Werden mehrere Halbtage besucht, wird ein Rabatt von 10% gewährt.
Auch Geschwister erhalten 10% Rabatt.
Sollte für eine Familie die Quartalsbeitäge zu hoch sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden eine Lösung.
Der Grunbeitrag ist unabhängig von der Anwesenheit des Kindes zu entrichten (bezahlt wird der für das Kind freigehaltene Platz). Eine Ausnahme kann lediglich bei längerer Krankheit oder mehr als drei Wochen Ferien am Stück gewährt werden.
Der Monat Juli ist kostenfrei.
Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung mit beiliegendem Anmeldeformular ist verbindlich. Bei einem Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe wird eine Umtriebsentschädigung von Sfr. 50.- verrechnet.
Ausfall Waldspielgruppen-Vormittag
Bei Ausfall in Folge Krankheit der Leiterin, wird eine verlängerte Spielgruppe mit Mittagessen vom Feuer nach Vereinbarung angeboten.
Bei vorhersehbaren, unzumutbaren Wetterbedingungen (Sturm, starke Gewitter o.ä.) wird der Vormittag ersatzlos gestrichen. Die Eltern werden vor 8 Uhr telefonisch informiert.
Versicherung
Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe ist Sache der Eltern. Für beschädigte und verlorene Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Kinder kann die Spielgruppenleitung keine Haftung übernehmen. Die Spielgruppenleiterin und ihre MitarbeiterInnen sind berufshaftpflichtversichert.
Kündigung
Während der Probezeiten einem Monat kann ein Austritt jederzeit erfolgen. Die Eltern zahlen in diesem Falle nur die tatsächlich besuchten Waldspielgruppentage. Danach kann jeweils auf Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.